Fach- und Sachkunde

Anmeldebedingungen

Anmeldebedingungen für die Lehrgänge des Verbandes des Verkehrsgewerbes Rheinland e. V.

(Gilt für Anmeldungen, die ab dem 01.04.2022 getätigt wurden)

Vertragsbedingungen im Rahmen von Verträgen über Lehrgänge, die online zwischen dem Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland e.V. – im Folgenden „Anbieter“ – und den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden – im Folgenden „Kunde“ – geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Anmeldungen zu den Lehrgängen des Anbieters erfolgen über das Online-Formular unter https://vdv-fachkunde.de/jetzt-anmelden/

(2) Der Kunde kann aus dem Angebot Lehrgänge auswählen und diese über den Button „Anmelden“ buchen. Über den Button „Anmelden“ gibt er einen verbindlichen Antrag zur Buchung des ausgewählten Lehrganges ab. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Anklicken des Auswahlkästchen „Ich habe die Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(3) Der Anbieter schickt dem Kunden eine Empfangsbestätigung per Mail zu. Diese Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Buchung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt und der Anbieter diese durch den zuständigen Sachbearbeiter schriftlich bzw. per E-Mail bestätigt hat.

(4) Mit der Eingangsbestätigung erhält der Kunde eine Zahlungsaufforderung zum jeweiligen 30./31. oder 15. des Monats. Erfolgt keine Zahlung bis zum genannten Fristende, so verfällt die Anmeldung innerhalb einer Woche. Solange die Zahlung nicht erfolgt ist, wird der Teilnehmer auf einer Warteliste geführt. Erst nach Eingang der Zahlung wird der Teilnehmer fest im Lehrgang eingeplant. Es zählt die Reihenfolge des Zahlungseingangs und nicht die der Anmeldung zur Zulassung zum Lehrgang. Die Lehrgangsgebühren sind in jedem Fall vor Lehrgangsbeginn zu zahlen. Nur in Ausnahmefällen kann die Gebühr bei Beginn bar bezahlt werden. Die Entscheidung darüber trifft der Anbieter.

(5) Rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn erhält der Kunde eine schriftliche Einladung mit Anreisehinweis und spezifischen Informationen.

§ 3 Stornierungen und Verhinderung

(1) Der Kunde kann jederzeit vor Lehrgangsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der Lehrgangsbezeichnung schriftlich (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Der Rücktritt ist zu richten an:

per Post:
Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland e.V.
Moselring 11
56073 Koblenz

per E-Mail:
service@vdv-fachkunde.de

per Fax:
+49(0)261/494-339

(2) Tritt der Kunde von der Buchung zurück oder tritt er den Lehrgang nicht an, wird der Anbieter angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe richtet sich nach der Lehrgangsgebühr. Die Rücktrittspauschalen betragen pro Person:

  • bis zu acht Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenlos
  • unter acht Wochen vor Lehrgangsbeginn 25 % der Lehrgangsgebühr
  • unter vier Wochen vor Lehrgangsbeginn 50 % der Lehrgangsgebühr
  • ab 7 Tage vor Lehrgangsbeginn 100 % der Lehrgangsgebühr

Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Es wird grundsätzlich nicht zwischen einer Stornierung oder einer Umbuchung unterschieden.

§ 4 Lehrgangsabsagen

Sollte die Mindest-Teilnehmerzahl zum Lehrgang nicht erreicht werden oder andere schwerwiegende Gründe die Durchführung des Lehrganges unmöglich machen (Erkrankung des Referenten, etc.), behält sich der Anbieter vor, die Maßnahme abzusagen. Der Kunde erhält so früh wie möglich darüber Bescheid und das bis zu diesem Zeitpunkt gezahlte Entgelt zurückerstattet.

§ 5 Leistungen

Die Lehrgangsgebühren beinhalten bei den Komplettkursen (Online- bzw. Präsenzlehrgang) – wenn nicht anders angegeben – folgende Leistungen:

• Teilnahme an den einzelnen Modulen (lt. Beschreibung)
• Skripte zu den einzelnen Modulen
• Fachliteratur und weitergehendes Lehrmaterial wie Übungsaufgaben

§ 6 Mitgliedschaft im Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland e.V.
Der Lehrgang wird über die Lehrgangsgebühren finanziert. Voraussetzung für eine Ermäßigung ist die Mitgliedschaft im Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland e.V. Daher behält sich der Anbieter vor, höhere Gebühren für Kunden ohne eine Verbandsmitgliedschaft zu erheben.

§ 7 Haftung und Versicherung

Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für irgendwelche Schäden oder Verluste.

§ 8 Hinweise zur Datenverarbeitung

Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die mitgeteilten persönlichen Daten vom Zeitpunkt der Anforderung der Anmeldeunterlagen an mittels EDV – unter Beachtung des jeweils gültigen Bundesdatenschutzgesetzes – verarbeitet werden und innerhalb des Verbands des Verkehrsgewerbes Rheinland e.V. zu organisatorischen Zwecken verwendet werden dürfen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

(3) Diese AGB treten mit dem 01.04.2022 in Kraft und gelten für alle Lehrgangsmaßnahmen, die nach diesem Datum gebucht wurden.